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Gemeinderat


Kurzberichte der Gemeinderatssitzungen

Eine Verhandlungsniederschrift (§ 45 Abs. 4 bis Abs 7 Bgld. GemO) ist über jede Gemeinderatssitzung zu erstellen. Dabei werden öffentliche und nicht öffentliche Punkte dokumentiert.

Eine Veröffentlichung der genehmigten Verhandlungsniederschriften auf der Homepage ist aus Datenschutzgründen nur sehr eingeschränkt möglich.

Aus diesem Grund wird lediglich eine Zusammenfassung der diskutierten und beschlossenen Tagesordnungspunkte der Sitzung veröffentlicht.

Davon unberührt bleibt das gesetzliche Einsichtrecht in die beschlossenen Verhandlungsschriften während der Amtsstunden.


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